
Was bedeutet "lebensmittelecht"? | BRETTERHEINZ
, Von Theodora Klenze, 3 min Lesezeit

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Produkte gelten als lebensmittelecht, wenn sie sicher im Kontakt mit Lebensmitteln verwendet werden dürfen. Doch was steckt genau dahinter? Der Beitrag erklärt, welche gesetzlichen Vorgaben gelten, wie die Einhaltung kontrolliert wird und was das Glas-und-Gabel-Symbol tatsächlich bedeutet.
Gilt ein Produkt oder eine Verpackung als lebensmittelecht, darf es bedenkenlos mit Lebensmitteln direkt in Kontakt kommen und in Deutschland verkauft werden. Hierfür wird auch gerne der Begriff lebensmittelsicher bzw. Lebensmittelsicherheit verwendet, welcher ebenfalls korrekt ist.
Eine amtliche Definition des Begriffes "lebensmittelecht" existiert nicht. Alle Materialien, die im direkten Lebensmittelkontakt stehen, müssen die Anforderungen der Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935 / 2004 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Untion erfüllen.
Die Verordnung ist vom 27. Oktober 2004 und besagt, dass von den verwendeten Materialien keine stofflichen Bestandteile auf Lebensmittel übertragen werden dürfen oder nur in solch geringen Mengen, dass
Weitere Kernaussagen aus der Verordnung sind:
Eine gute Herstellungspraxis (GMP): Der Hersteller muss sicherstellen, dass Produkte oder Materialien so produziert werden, dass sie sicher und kontrollierbar sind.
1. Bundesebene – Vorgabe rechtlicher Rahmen:
➤ Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
2. Kontrolle & Überwachung – Die praktische Zuständigkeit:
➤ Die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Bundesländer
3. Zoll / Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) – Kontrolle bei der Einfuhr:
➤ Der Zoll prüft beim Import stichprobenartig Dokumente wie:
Bei Unsicherheiten wird das BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) einbezogen.

Quelle: Verordnung (EG) Nr. 1935/2004
Das Glas-und-Gabel-Symbol zeigt an, dass ein Produkt für den direkten Kontakt mit Lebensmitteln geeignet ist und wird überwiegend bei Produktgruppen verwendet die im Küchen- oder Lebensmittelbereich zum Einsatz kommen.
Nur wenn die Materialien bzw. das fertige Produkt alle EU-rechtlichen Anforderungen entspricht und die Grenzwerte für schädliche Stoffe einhält oder diese nicht im Produkt vorkommen, darf ein Produkt das Glas-und-Gabel-Symbol tragen.
Es wird oft direkt auf dem Produkt über ein Etikett oder auf der Produktverpackung angebracht. Alternativ darf das Symbol natürlich auch in das Produkt selbst eingebettet werden (z. B. am Boden eingestempelt oder eingraviert).
Wichtig: Das Symbol muss gut sichtbar, lesbar und dauerhaft angebracht werden. Was nicht ausschließt, dass ein entfernbares Etikett zum Einsatz kommen kann.
Falls das Produkt offensichtlich für den Lebensmittelbereich ausgelegt ist wie zum Beispiel ein Trinkglas oder ein Küchen-Schneidebrett mit einer Saftrille, dann muss das Symbol nicht in das Produkt eingebettet sein, sondern kann auch über ein Etikett auf der Verpackung oder einer einschließenden Vakuumfolie angebracht werden.
Zu beachten ist jedoch auch hier, dass sich das Etikett nicht während des Transportes lösen kann oder unleserlich wird (z. B. bei Feuchte). Zudem darf das Etikett nicht beim Aufreißen der äußeren Verpackung (Versandkarton) zerstört werden.
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